Ablauf & Kosten

Ablauf & Kosten

Ablauf

Erstgespräch und Probatorik

Das Erstgespräch können Sie direkt bei mir über meine Online-Terminbuchung, telefonisch oder per Email vereinbaren. Nach diesem finden ein bis fünf probatorische Sitzungen zur Diagnostik, Kennenlernen und gemeinsamen Entscheidung zur Therapieaufnahme statt. Hier wird auch besprochen, welche Unterlagen wir noch zur Beantragung der Therapie von Ihnen benötigen (die Beantragung fällt bei Selbstzahlern natürlich weg).

Dauer der Therapie

Danach beantragen wir bei der Krankenkasse bzw. Beihilfe zunächst gemeinsam eine Kurzzeittherapie (20 – 25 Sitzungen á 50 Minuten wöchentlich). Mit dieser können oft schon gute Erfolge erzielt werden. Bei weiterem Bedarf kann die Kurzzeittherapie aber auch meist problemlos in eine Langzeittherapie verlängert werden (insgesamt 60 bis 80 Sitzungen). Bei Selbstzahlern richtet sich die Planung der Anzahl der Sitzungen ebenfalls grob nach diesen Werten. Sollte es Ihnen mit weniger als der beantragten bzw. geplanten Anzahl von Sitzungen schon besser gehen, ist eine Beendigung der Therapie natürlich auch jederzeit vorher möglich.

In der Praxis oder Onlinetherapie bzw. videobasierte Therapie

Die Sitzungen können entweder vor Ort in der Praxis oder als Onlinetherapie bzw. videobasierte Therapie über einen zertifizierten, datensicheren Anbieter stattfinden. Sie können hierfür Ihren Computer/ Laptop, ein Tablet oder Ihr Smartphone mit Kamera verwenden. Sie erhalten einen Link per Mail und das Video öffnet sich dann automatisch in Ihrem Browser. Studien zeigen, dass die Behandlung per Onlinetherapie bzw. videobasierten Therapie vom Erfolg gleichzusetzen ist mit der Psychotherapie vor Ort.

Kosten

Private
Krankenkasse bzw.
Beihife

Wenn Sie bei einer privaten Krankenkasse bzw. der Beihilfe versichert sind, wird pro probatorischer Sitzung (fünf am Anfang) und Langzeittherapiesitzung (ab der 26. Sitzung) der 2,3-facher Satz GOÄ nach Ziffer 870 und der 2,3-facher Satz GOÄ nach Ziffer 801analog berechnet, was 100,55 Euro + 33,52 Euro = 134,07 Euro entspricht. Für Kurzeittherapiesitzungen (1. bis 25. Sitzung nach der Probatorik) wird zweimal der 2,3-facher Satz GOÄ nach Ziffer 812analog und der 2,3-facher der 2,3-facher Satz GOÄ nach Ziffer 801analog berechnet, das entspricht 2 x 67,03 Euro + 33,52 Euro = 167,58 Euro . Zusätzlich können GOÄ Ziffern für Berichte und Diagnostik anfallen. Die hier genannten Ziffern im 2,3-fachen Satz werden von den privaten Krankenkassen bzw. der Beihilfe in der Regel vollständig übernommen. Es kann allerdings vorkommen, dass Sie einen privaten Versicherungsvertrag abgeschlossen haben, in der z. B. nur 80 % der Kosten pro Sitzung oder ab einer bestimmten Sitzungsanzahl nur 80% übernommen werden oder im Jahr nur eine bestimmte Sitzungszahl. In diesem Fall müssen Sie die Differenz pro Sitzung/ weitere Sitzungen selbst zahlen (bitte vorher bei der privaten Krankenkasse erkundigen). Ich stelle Ihnen die Rechnung und Sie reichen diese bei Ihrer privaten Krankenkasse bzw. Beihilfestelle ein und erhalten den Betrag dann zurückerstattet.

BKK VBU

Wenn Sie bei der gesetzlichen Krankenkasse MKK versichert sind, können die Therapiekosten im Rahmen der sogenannten integrierten bzw. speziellen Versorgung vollständig übernommen werden. Dabei rechnen wir über einen zwischengeschalteten Dienstleister direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Sie bekommen also selbst keine Rechnungen.

Andere gesetzliche Krankenkassen

Wenn Sie bei einer anderen gesetzlichen Krankenkasse als der MKK versichert sind, werden die Kosten im Augenblick bei uns leider noch nicht übernommen, Sie müssten sie Therapie dann selbst zahlen. Eine Beantragung der Therapie über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren bieten ich nicht an.

Selbstzahler

Wenn Sie die Therapie selbst zahlen möchten, wird pro Sitzung 131,16 Euro berechnet (3,0-facher Satz nach Ziffer 870 GOÄ). Ich stelle die Rechnungen direkt an Sie aus.

Kontakt

Sprechzeiten: Montag bis Freitag nach

Terminvereinbarung.

Jetzt Termin vereinbaren

Jetzt Termin anfragen

Bitte alle Felder mit * ausfüllen

    Therapiegebiete

    Welche psychischen Störungen behandeln wir?

    Kennzeichnend sind starke, unkontrollierbar erscheinende Angstgefühle.

    Hier treten körperliche Symptome ohne nachweisbare organische Ursache auf.

    Hauptsymptome von Depressionen sind anhaltende Traurigkeit und Freudlosigkeit.

    Charakteristisch ist ein durch Ängste oder Zwänge gesteuertes Essverhalten.

    Beinhalten wiederkehrende, unerwünschte Gedanken oder Verhaltensweisen.

    Have a question?

      DSGVO Cookie Consent mit Real Cookie Banner